Allgemeine
Beschäftsbedingungen

Allgemeine
Beschäfts-bedingungen

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereiche und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
2. Die AGB sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers in
laufender sowie künftiger Geschäftsverbindung und gelten
ausschließlich für alle Vertragsabschlüsse, einschließlich
erbrachter Beratungsleistungen – des Verkäufers, soweit
nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Die AGB gelten
auch für Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines
selbstständigen Beratungsvertrages sind.
3. Ergänzend gelten für alle Holzlieferungen – sofern
sie diesen Bedingungen nicht widersprechen – die
Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere
die „Tegernseer Gebräuche“ in der jeweils gültigen Fassung
mit allen Anlagen und ihrem Anhang. Ihr Wortlaut wird als
bekannt vorausgesetzt.
4. Eigene AGB des Käufers gelten nicht, auch wenn
der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widersprochen
hat. Erfüllungshandlungen des Verkäufers stellen keine
Genehmigung der AGB des Käufers dar, sondern bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2
Datenschutz
Sämtliche vom Käufermitgeteilten personenbezogenen Daten, welche für die Erfüllung des
Vertragsverhältnisses erforderlich sind (insbesondere
Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Bankverbindung), werden vom Verkäufer ausschließlich
gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts
(BDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die personenbezogenen Daten des Käufers, die für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur
Zustellung von Waren an die vom Verkäufer angegebene
Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen
Verträge erhoben sowie verwendet und dürfen zur weiteren
Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern
der Käufer nicht widerspricht.
Erhoben und verwendet werden überdies solche
personenbezogenen Daten des Käufers, welche erforderlich
sind, um die Annahme der Angebote durch den Verkäufer zu
ermöglichen und abzurechnen.

§ 3
Angebote – Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
Der Verkäufer kann binnen einer Frist von zwei Wochen
das Angebot des Käufers annehmen. Mündliche Abreden
zu dem Angebot bedürfen der unverzüglichen schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers.
Aufträge gelten zudem als angenommen, wenn sie durch
den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich
nach Auftragseingang oder spätestens mit dem vereinbarten
Liefertermin ausgeführt werden. Die Rechnung gilt dann als
Auftragsbestätigung.
Geringfügige, materialbedingte Abweichungen
von der Bestellung zugrundeliegenden Abbildungen oder
Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken,
insbesondere Farb- oder Maserungsabweichung bleiben
vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen sowie
warentypische Eigenschaften werden Vertragsgegenstand
und hindern den Vertragsabschluss nicht.

§ 4
Preise
1. Alle angeführten Preise sind Euro- Preise. Die Preise
sind Netto-Preise und zuzüglich Steuern und Abgaben zu
verstehen.
2. Die Auftragsannahme durch den Verkäufer erfolgt
auf Basis der zurzeit der Bestellung aktuellen und gültigen
Preise.
3. In den Preisen sind Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhr,
Versicherung und Nebenabgaben nicht enthalten.

§ 5
Lieferung und Gefahrübergang
1. Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung oder
durch eine schriftliche Mitteilung des Verkäufers gesondert
zu vereinbaren und erfolgen an die angegebene Lieferadresse.
2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig
und von dem Käufer abzunehmen.
3. Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit
der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse
verursacht worden sind, welcher der Verkäufer nicht zu
vertreten hat (z.B. Rohstoffmangel, Krieg, Mobilmachung,
Naturereignisse, Streik, Feuer, Diebstahl, technische
Betriebsstörungen, Rohstoffknappheit, unvorhersehbare
behördliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche
Anordnungen oder Störung der Verkehrswege etc.)
4. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die
Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, die
Lieferverzögerung jedoch von vorübergehender Dauer ist,
verlängert sich die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um
den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Beginn und Ende einer derartigen Behinderung
teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich mit.
5. Die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung
insbesondere aus Gründen der höheren Gewalt (§ 5 Ziffer 3.)
berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei Verzug durch Lieferverzögerungen ist der Käufer –
nach Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist
– berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Handelt es sich um eine teilbare Lieferung oder Leistung,
ist der Käufer lediglich zu einem Teilrücktritt berechtigt.
6. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Liefer- und
Leistungsverzögerungen nur für eigenes Verschulden und
das seiner Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das seiner
Vorlieferanten. Auf Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet,
ihm eventuell zustehende Ansprüche gegen seine
Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
7. Ab Übergabe der Lieferung an den vereinbarten
Lieferort trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs bzw. der
Verschlechterung des Kaufgegenstandes.

§ 6
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Wenn nichts anderes vereinbart, gelten die jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, ab
Lager (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist der
Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden für die
Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über den jeweils aktuell geltenden Basiszinssatz berechnet
(§ 288 BGB). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt
dem Verkäufer vorbehalten.
3. Zahlungen des Käufers erfolgen zunächst auf offene
Forderungen des Verkäufers und erst nach deren Befriedigung
auf die noch unter einem Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren.
4. Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht nach § 388
ff. BGB nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, sofern
sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
5. Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen
kann der Verkäufer nach Gewährung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

§ 7
Eigentumsvorbehalt
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen dem Verkäufer
aus der Geschäftsverbindung zustehenden fälligen
Forderungen sein Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt den Kaufgegenstand
im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Der Käufer tritt dem Verkäufer – bereits
zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses mit seinem
Abnehmer – sämtliche Forderungen in Höhe des Wertes
der jeweils verkauften Vorbehaltsware ab. Der Käufer ist
trotz dieser Abtretung zur Einziehung der Forderung aus der
Weiterveräußerung berechtigt.
3. Wird die gelieferte Kaufsache mit einer beweglichen
Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil
einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen
ist, so erwirbt der Verkäufer das anteilige Miteigentum im
Umfang des Wertes der Kaufsache.

§ 8
Beschaffenheit – Mängelrüge – Gewährleistung
1. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen
Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu
beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen
und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung
und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite
natürlicher Färb-, Struktur- und sonstiger Unterschiede
innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes „Holz“.
2. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach
Eintreffen auf Menge, vertragsgemäße Beschaffenheit und
ggf. auf weitergehende zugesicherte Eigenschaften zu
untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang schriftlich
an den Verkäufer zu rügen. Die Rügefrist verringert sich
bei Verfärbungen auf 7 Kalendertage, es sei denn, es war
Lieferung trockener Ware vereinbart. Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die Pflichten
aus § 377 HGB – insbesondere die Rügeplicht bei verdeckten
Mängeln – unberührt.
3. Stellt der Käufer Mängel an der Kaufsache fest, darf
er darüber nicht verfügen. Die Kaufsache darf nicht geteilt,
weiterverkauft bzw. verarbeitet werden, bis eine Einigung über
die Abwicklung erlangt wird, oder eine Beweissicherung durch
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
erfolgt ist.
4. Ist die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung
mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 9 die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften.
5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der
bestellten Menge sind vertraglich vereinbart.

§ 9
Haftung
1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen
–für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und
–für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige
Schäden,auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend
schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Der Verkäufer haftet ferner
–bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf
deren Einhaltung der Käufer vertrauen dürfen. Eine Haftung
insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Der Verkäufer haftet schließlich
–bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener
Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
–bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
4. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen.

§ 10
Verjährungsfristen
1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
2. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz für ein Bauwerk
längere Fristen vorsieht, die Kaufsache üblicherweise für ein
Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat oder
für die längere Verjährungsfrist bei einem Rückgriffsanspruch
nach § 445 b Abs. 1 BGB.

§ 11
Erfüllungsort – Gerichtsstand – Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Vertragsparteien
sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der
gesellschaftsrechtliche Hauptsitz des Verkäufers.
2. Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich
das geltende Recht in der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

§ 12
Schriftformgebot; Schlussbestimmungen
1. Alle weiteren Vereinbarungen die zwischen dem
Verkäufer und Käufer abgeschlossen werden bedürfen
grundsätzlich der Schriftform.
2. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen
ein gesetzliches Verbot verstoßen oder rechtsunwirksam sein,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Anstelle der ungültigen Bestimmung und bei Vorliegen
einer Regelungslücke soll das als vereinbart gelten, was unter
Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbedingungen dem
wirtschaftlichen Interesse und dem mutmaßlichen Willen der
Vertragsschließenden am ehesten entsprochen hätte.